Eltern-Infos: Skoliose und Reha

Arzt befürwortet eine stationäre Rehamaßnahme für Ihr Kind.
Aufnahme in eine Skoliose Rehabilitationsklinik für Kinder- und Jugendliche.

Der Bewilligung einer stationären Rehabilitationsmaßnahme für Ihr Kind oder Jugendlichen in einer anerkannten Rehabilitationsklinik für Kinder und Jugendliche durch den Kostenträger (Krankenkasse oder Rentenversicherungsträger) muss eine ärztliche Untersuchung vorausgehen.

Gemeinsam mit Ihrem Arzt reichen Sie einen Antrag zur stationären Rehamaßnahme für Ihr Kind gemäß § 31 SGB VI, § 23 und § 40 SGB V beim Kostenträger ein. Bei der Antragstellung teilen Sie Ihrem Arzt auch Ihre Wunsch- und Wahlklinik mit, wo Ihr Kind zur Skoliosebehandlung aufgenommen werden soll.

 

Sie erhalten eine Kinder- / Jugend Reha

  • wenn die Gesundheit Ihres Kindes gefährdet ist. Eine Erkrankung besteht, sich verschlimmert oder sich zu chronifizieren droht.
  • ihr Kind durch seine Erkrankung in seiner Leistungsfähigkeit eingeschränkt und durch die Rehabilitationsmaßnahme Aussicht auf Besserung angezeigt sind.
  • die Folgeerscheinungen seiner Erkrankung die spätere Erwerbsfähigkeit beeinträchtigen oder verminden.

 

Mutter – Kind Kur

Arbeitnehmer müssen für eine vom Arzt verordnete Mutter-Kind Kur oder Vater – Kind Kur keinen Urlaub nehmen.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, ein Elternteil für die Dauer der Kur oder Reha freizustellen und gleichzeitig das Gehalt in voller Höhe weiter zu zahlen. (Paragraf 9 des Gesetzes für die Entgeltfortzahlung). Eine Kur oder Reha ist eine vom Arzt verordnete Maßnahme, die rechtlich ähnlich zu bewerten ist wie ein Krankenhausaufenthalt. Der Arbeitgeber sollte jedoch frühzeitig darüber informiert werden.

 

Zuzahlungen für Kinder- und Jugendrehabilitation

Wenn Ihr Arzt die medizinische Notwendigkeit der Rehamaßnahme für Ihr Kind bestätigt, übernimmt die Rentenversicherung, Krankenkasse oder Beihilfeträger alle Kosten. Sie müssen nichts zuzahlen.

Zuzahlungen wie sie für Erwachsene existieren, müssen für Kinder und Jugendliche bzw. für Erziehungsberechtigte nicht geleistet werden. Bei Aufnahme in einer Rehabilitationsklinik kommt der Jugendliche allein oder bei gegebener Indikation und bei Kindern mit einer Begleitperson. Die Kosten für eine aus ärztlicher Sicht notwendige Begleitperson können vom Kostenträger übernommen werden.

 

Ihr Wunsch- und Wahlrecht

Bei der Auswahl der Rehabilitationsklinik für Ihr Kind /Jugendlichen haben Sie ein Wunsch- oder Wahlrecht. Laut § 9 SGB IX Sozialgesetzgebung festgelegten Grundsatzes des Wunsch- und Wahlrechtes haben Rehabilitationsträger, wie die Renten- oder Krankenversicherung Ihren berechtigten Wünschen hinsichtlich einer ausgewählten Klinik zu entsprechen, sofern die von Ihnen bevorzugte Klinik die gesetzlich geforderten Qualitätsstandards im Rahmen einer Zertifizierung für Skoliosepatienten nachweisen kann.

Ergänzen Sie den Antrag zu Ihrer Rehamaßnahme mit einem oder gegebenenfalls mehreren Vorschlägen durch Nennung Ihrer Wunscheinrichtung für Ihr Kind. Damit Sie Ihr gesetzlich zugesichertes Wunsch- und Wahlrecht aktiv ausüben können, steht Ihnen hier als Ergänzung zum Rehaantrag ein Musterantrag zum Download zur Verfügung:

Antrag Wunsch- und Wahlrecht
Widerspruch zum Bescheid Wunsch- und Wahlrecht

Der Kostenträger für Ihre Rehamaßnahme ist auch nicht berechtigt, Ihrem Wunsch Ihrer Wahlklinik nur unter der Vorraussetzung zuzustimmen, dass Sie eventuelle Mehrkosten als Differenz zum Pflegesatz einer vom Rehabilitationsträger bevorzugten Klinik selbst tragen. Eine solche Zuzahlungspflicht ist gesetzlich nicht gegeben.

 

Widerspruch bei Ablehnung

Sollte Ihr Rehabilitationsantrag abgelehnt werden, haben Sie innerhalb eines Monats die Möglichkeit, schriftlich zu widersprechen. Häufig folgt auf einen Widerspruch Ihrerseits letztlich doch die Genehmigung der Maßnahme durch Ihren Kostenträger. Gleiches gilt für den Fall, dass Sie mit der vorgeschlagenen Rehaeinrichtung nicht einverstanden sind. Bitten Sie schriftlich unter Hinweis auf das gesetzliche Wunsch- und Wahlrecht um eine nachträgliche Anmeldung in der Klinik Ihrer Wahl.