Rehabilitationssport kann grundsätzlich bei jeder Beeinträchtigung von körperlichen Funktionen in Betracht kommen. Für chronisch kranke Menschen oder für Menschen, die auf dem Weg sind, chronisch krank zu werden. Reha Sport ist auf die Art und Weise und den körperlichen Allgemeinzustand der Betroffenen abgestimmt.
Gerade nach einer postoperativen Reha oder nach krankengymnastischen und physiotherapeutischen Behandlungen stabilisiert der Rehasport durch das weiterführende Training den Behandlungserfolg.
Die Erfahrung zeigt, dass nur durch eine langfristig angelegte und aktiv ausgerichtete Betreuung eine deutliche Verbesserung der Beschwerden zu erzielen ist. Sportliche Betätigung und ein regelmäßiges Training wird von den Krankenkassen als ergänzende Leistung zur Rehabilitation gefördert. Die Leistungen sind von allen Kostenträgern, z.B. den gesetzlichen Krankenkassen, den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern oder die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung anerkannt und die Kostenübernahme nach der Bewilligung gesichert.
Die Qualität wird durch die betreuende Ärzte und qualifizierter Übungsleiter sichergestellt. Die Art und Intensität des Rehabilitationssports wird anhand der Verordnung in enger Abstimmung miteinander festgelegt.
Denn Bewegung ist die Beste Medizin! Dies gilt im ganz Besonderen gerade auch für Skoliose Betroffene – für den Aufbau, zur Kräftigung und Stabilisierung einer bestmöglichen Rumpf- und Rückenmuskulatur und den gesamten Bewegungsapparat. Rückentraining fördert Kraft, Beweglichkeit und Entspannung, für eine gesunde Wirbelsäule und einen belastbaren kräftigen und somit schmerzfreien oder schmerzreduzierten Rücken.
Was will ich erreichen?
Ziel des Rehabilitationssportes ist es, Ausdauer und Kraft zu stärken, Koordination und Flexibilität zu verbessern, das Selbstbewusstsein aufzubauen und die Hilfe zur Selbsthilfe zu verbessern. Dabei soll auch die Verantwortlichkeit für die eigene Gesundheit gestärkt und zu einem lebensbegleitenden Sporttreiben motiviert werden.
Wer kann daran teilnehmen?
Rehabilitationssport kann grundsätzlich bei jeder Beeinträchtigung von körperlichen Funktionen in Betracht kommen. Für chronisch kranke Menschen oder für Menschen, die auf dem Weg sind chronisch krank zu werden. Reha Sport kann und darf von jedem niedergelassenen Arzt verordnet werden und unterliegt nicht der Heilmittelverordnung und ist somit für den Arzt Budget neutral. Der Antrag für Rehabilitationssport umfasst in der Regel 50 Übungseinheiten.