Aktuelles

Literatur

Nachfolgend finden Sie Literatur zum Thema Skoliose.
Diese finden Sie in Ihrem Buchhandel.

Skoliose Verstehen und Behandeln
Mein persönlicher Ratgeber


Autoren: Dr. med.Alexander Krenauer, Dr. med. Lorenz Wanke-Jellinek

Herausgeber: Hamoud Gahl
ISBN: ISBN/EAN: 9783756522422

Skoliose
Ohne Operation zum Erfolg


Autor:Leon Steier

Bezug: Amazon
ISBN-13 lautet: 978-1691438372

FCK YOU, SKOLIOSE!
So verliert die Diagnose ihren Schrecken


Autor: Dr. med. Karlheinz Frank

Verlag: BoD – Books on Demand, Norderstedt,
ISBN: 978-3-75044-112-5

Dreidimensionale Skoliosebehandlung Atmungs-Orthopädie System Schroth


Autorin: Christa Lehnert-Schroth

Verlag: Urban und Fischer, München

Ich habe Skoliose – ein Ratgeber für Betroffene, Angehörige und Therapeuten


Autor: H.R. Weiss

Verlag: Richard Pflaum Verlag, München

Korsettversorgung, krankengymnastische Skolioseversorgung, Morbus Scheuermann


Autor: H.R. Weiss

Verlag: Gustav Fischer, Stuttgart

Band 2

Wirbelsäulendeformitäten Konservatives Management


Autor: H.R. Weiss

Verlag: Pflaum Verlag München

Befundgerechte Physiotherapie bei Skoliose


Autor: H.R. Weiss, R. Rigo

Verlag: Pflaum Verlag München

Praxis der Chêneau-Korsettversorgung in der Skoliosetherapie


Autor: H.R. Weiss, M.Rigo, J.Chêneau

Verlag: Georg Thieme Verlag

 

Für weitere Vorschläge und Anregungen, kontaktieren Sie uns bitte.

 

Heilmittel-Verordnungen

Broschüre

Diese Broschüre ist ein Hilfsmittel für alle, die im Rahmen des SGB V und der Heilmittel-Richtlinie von einem länger andauernden Heilmittel-Therapiebedarf betroffen sind. Das sind die verordnenden Ärzte, Logopäden, Ergo- u. Physiotherapeuten sowie langfristig schwer bzw. chronisch kranke Patienten. Durch das GKV-Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG), das am 1.Januar 2012 in Kraft getreten ist, hat der Gesetzgeber neue Regeln aufgestellt, die es möglich machen, dass Patienten mit einer schweren Erkrankung und langfristigen Behandlungen auf Antrag eine langfristige Genehmigung für die Heilmittel-Therapie erhalten können, die nicht das Heilmittel-Budget des verordnenden Arztes belastet (Langfrist-Regelung).

Alle für die Antragsstellung notwendigen Informationen sind in dieser Broschüre enthalten. Zahlreiche Quellen sind dokumentiert und Mustervorlagen können aus dem Internet heruntergeladen werden.

 

Gleichbleibender Therapiebedarf

Nur wenn sich aus der Diagnose eine besondere Langfristigkeit der funktionellen / strukturellen Schädigung und ein gleich bleibender Therapiebedarf ergibt, ist es für den Patienten sinnvoll, einen Antrag auf längerfristige Genehmigung zu stellen.

 

Verordnung außerhalb des Regelfalles

Erst wenn die Krankenkasse eine langfristige Genehmigung für diese patientenbezogene Verordnung außerhalb des Regelfalles erteilt hat, kann davon ausgegangen werden, dass die von der Genehmigung umfassten Verordnungen außerhalb des Regelfalles bzw. die damit verbundenen Verordnungskosten nicht der Wirtschaftlichkeitsprüfung unterliegen.

 

Info Broschüre unter: www.buchner-shop.de

 

Bewilligung Alltagshilfen

Für Bürostuhl und Schreibtisch, durch Träger der gesetzl. Rentenversicherung

 

 

Wo stelle ich meinen Antrag?

  • Bundesversicherung für Angestellte BfA
  • Landesversicherungsanstalt LVA
  • Berufsgenossenschaft
  • Knappschaftsversicherung
  • Arbeitsämter

 

Wer kann einen Antrag stellen?

Jeder Versicherte, bei dem die berufliche Rehabilitation und das notwendige Hilfsmittel zur Aufrechterhaltung und Erhalt der Arbeitsfähigkeit und des Arbeitsplatzes dient

 

Was brauche ich zur Antragstellung?

  • den Antrag auf Leistungen zur Rehabilitation und Zusatzfragebogen (Beide Formulare erhalten Sie von Ihrem Rentenversicherungsträger)
  • das ärztliche Attest vom Facharzt (Orthopäde) oder den Entlassungsbericht der Rehaklinik (Klinik).
  • ausführliche Tätigkeitsbeschreibung, bzw. Stellenbeschreibung
  • den Kostenvoranschlag eines qualifizierten Fachhändlers reichen Sie die oben bezeichneten Unterlagen möglichst vollständig bei Ihrem Kostenträger ein. Sie verkürzen damit die Bearbeitungszeit

 

Welche Hilfsmittel werden im Rahmen einer beruflichen Rehabilitation bewilligt oder bezuschusst?

Stehpulte, Bürostühle, Arthrodesenstühle, Autositze, LKW-/Bussitze, technische Arbeitshilfen und Transporthilfen im Betrieb

 

Wer ist bei der Antragsstellung oder bei offenen Fragen behilflich?

  • die Reha-/Sozialarbeiter der Rehakliniken
  • die Rehaberater der Rentenversicherungsträger
  • die Technischen Berater der Arbeitsämter
  • die behandelnden Ärzte und Betriebsärzte

 

Wichtig! Der Antrag muß vor (ansonsten erlischt der Anspruch) der Anschaffung eines Hilfsmittels bei einem der zuständigen Kostenträger gestellt werden. Diese sind:

  • Rentenversicherungen: 15 Jahre versicherungspfl. Beschäftigung oder 5 Jahre versicherungspflichtige Beschäftigung und Heilverfahren mit anschließender Kur (AHB) oder wenn die Rente ansteht
  • Berufsgenossenschaft: nach Arbeits- oder Wegeunfall
  • Arbeitsamt: alle anderen Fälle unter 15 Jahren versicherungspfl. Beschäftigung
  • Hauptfürsorgestelle: Studenten, Beamte, oder Sonderfälle Voraussetzung: 50% GdB oder 30% mit Gleichstellung

 

Hinweis: Wenn Sie in einem Unternehmen mit einem eigenen Betriebsarzt arbeiten, dann lassen Sie sich beraten, ob die Möglichkeit für eine Anschaffung eines Gesundheitsstuhles besteht

 

Quelle: Öffentlicher Dienst der Sozialträger

Rechtsberatung

Das DSN Deutsches Skoliose Netzwerk bietet in einem erweiterten Leistungsumfang eine Kontaktaufnahme zu Fachanwälten an. Dort erhalten Sie Rechtsauskünfte, Rechtsberatungen und anwaltliche Vertretung auf folgenden Rechtsgebieten:

Medizinrecht – Sozialrecht – Versicherungsrecht

 

Oft gestellte Fragen:

 

Was ist ein Fachanwalt?

Die Berufsbezeichnung „Fachanwalt“ wird von der zuständigen Rechtsanwaltskammer verliehen. Ein Rechtsanwalt darf sich nur „Fachanwalt“ nennen, wenn er in einem Rechtsgebiet eine umfangreiche Zusatzausbildung mit bestandener Abschlussprüfung absolviert hat, nachweist, dass er in erheblichem Umfang in seinem Rechtsgebiet tätig ist und sich ständig auf diesem Gebiet fortbildet. Dies wird, anders als die häufig anzutreffende Angabe von Interessen- oder Tätigkeitsschwerpunkten, von der Rechtsanwaltskammer überwacht, so dass ein Fachanwalt einen sehr hohen und gesicherten Qualitätsstandard aufweist.

 

 

Kann ich einfach so den Anwalt wechseln?
Sie können jederzeit und ohne Begründung ein Anwaltsmandat kündigen. Nicht selten haben die bisher tätigen Kollegen sogar Verständnis für Ihre Entscheidung, sich fortan von spezialisierten Fachanwälten vertreten zu lassen. Allerdings trägt eine ggf. vorhandene Rechtsschutzversicherung bedingungsgemäß nicht die durch den Wechsel entstehenden Mehrkosten, d.h. es können ggf. Kosten entstanden sein, die die Rechtsschutzversicherung „nicht doppelt zahlt“.

In aller Regel übernehmen wir für Sie alle erforderlichen Schritte rund um den Anwaltswechsel. Das betrifft auch die Korrespondenz mit der Rechtsschutzversicherung.

 

 

 

Vertreten Sie mich auch vor Ort?
Wir vertreten bundesweit ausschließlich die Interessen von Versicherungsnehmern. Für außergerichtliche Verhandlungen ist es ohne Bedeutung, ob wir uns z.B. mit einem Versicherer aus Köln, Hamburg, Frankfurt, München oder Nürnberg steiten. Die Korrespondenz mit dem Mandanten kann über Telefon, Fax, E-Mail oder persönlich ,erfolgen. Gerichtstermine nehmen wir grundsätzlich persönlich wahr.

 

 

 

Welche Unterlagen benötigen Sie?
Zur Püfung der Erfolgsaussichten und der voraussichtlich anfallenden Kosten benötigen wir regelmäßig Unterlagen wie z.B. eine Kopie des Versicherungsscheins, die vereinbarten Versicherungsbedingungen (AVB), die bisherige Korrespondenz mit der Gegenseite oder medizinischen Unterlagen, soweit diese bereits vorliegen. Fordern Sie einfach unsere „Mandantenmappe“ an.

 

Sprechen Sie uns an, wir vermitteln Ihnen gerne den Kontakt.

 

GdB Einträge

GdB / MdE-Grad bei angeborenen und erworbenen Wirbelsäulenschäden wie der Skoliose, einschließlich Bandscheibenschäden, Morbus Scheuermann, Spondylolisthesis, Spinalkanalstenose und sogenanntes Postdiskotomiesyndrom ergibt sich primär aus dem Ausmaß der Bewegungseinschränkung der Wibelsäulenverformung und -instabilität sowie aus der Anzahl der betroffenen Wirbelsäulenabschnitte.

Der Begriff der Instabilität beinhaltet die abnorme Beweglichkeit zweier Wirbel gegeneinander unter physiologischer Belastung und die daraus resultierenden Weichteilveränderungen und Schmerzen.

 

GdB Einträge bei Wirbelsäulenschäden

  • ohne Bewegungseinschränkung oder Instabilität = 0
  • mit geringen funktionellen Auswirkungen (Verformung, rezidivierende oder anhaltende Bewegungseinschränkung oder Instabilität geringen Grades, seltene und kurzdauernd auftretende leichte Wirbelsäulensyndrome) = 10
  • mit mittelgradigen funktionellen Auswirkungen in einem Wirbelsäulenabschnitt (Verformung, häufig rezidivierende oder anhaltende Bewegungseinschränkung oder Instabilität mittleren Grades, häufig rezidivierende und Tage andauernde Wirbelsäulensyndrome) = 20
  • mit schweren funktionellen Auswirkungen in einem Wirbelsäulenabschnitt (Verformung, häufig rezidivierende oder anhaltende Bewegungseinschränkung oder Instabilität schweren Grades, häufig rezidivierende und Wochen andauernde ausgeprägte Wirbelsäulensyndrome) = 30
  • mit mittelgradigen bis schweren funktionellen Auswirkungen in zwei Wirbelsäulenabschnitten = 30 – 40
  • mit besonders schweren Auswirkungen (z.B. Versteifung großer Teile der Wirbelsäule; anhaltende Ruhigstellung durch Rumpforthese, die drei Wirbelsäulenabschnitte umfasst [z.B. Milwaukee-Korsett]; schwere Skoliose [ab ca. 70° nach Cobb]) = 50 – 70
  • bei schwerster Belastungsinsuffizienz bis zur Geh- und Stehunfähigkeit = 80 – 100

weitere Informationen im VFR Verlag:  https://www.anwalt.org/grad-der-behinderung/