Bei der medizinische Rehabilitation soll nach einer schweren Erkrankung, nach einer Operation oder bei einem chronischen Leiden, die Leistungsfähigkeit im Alltag und Beruf wiederhergestellt oder wesentlich verbessert werden.

Sollte Ihr Rehabilitationsantrag abgelehnt werden, haben Sie innerhalb eines Monats die Möglichkeit, schriftlich zu widersprechen. Häufig folgt auf einen Widerspruch Ihrerseits letztlich doch die Genehmigung der Maßnahme durch Ihren Kostenträger. Gleiches gilt für den Fall, dass Sie mit der vorgeschlagenen Rehaeinrichtung nicht einverstanden sind. Bitten Sie schriftlich unter Hinweis auf das gesetzliche Wunsch- und Wahlrecht um eine nachträgliche Anmeldung in der Klinik Ihrer Wahl.

Für Kinder, Jugendliche und Erwachsene haben wir Formulare zum Download zur Verfügung gestellt. Sollten Sie Schwierigkeiten haben, wenden Sie sich gerne telefonisch an uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter!